AGB
AXTARIS GROUP
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Axtaris Group, Grindel 48, 6017 Ruswil
Ego Waffen GmbH, Grindel 48, 6017 Ruswil
Allgemeine Bestimmungen für die Benutzung der Schiessanlage Stand: 1.7.2023
• Jeder Schütze muss im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung sein. • An den Kursen in der Schiessanlage dürfen Schweizer Bürgern und Ausländern mit C-Bewilligung teilnehmen. Ausgenommen sind Bürger der Embargo-Staaten nach Waffenverordnung (Art. 12).
• Im Ausland wohnhafte Personen oder Ausländer mit Ausweis B benötigen einen Jagdpass, eine Waffenbesitzkarte oder eine Munitionserwerbskarte, um schiessberechtigt zu sein.
• Zum Schiessbetrieb nicht zugelassene Personen
Gemäss Art. 7 Abs. 1 WG i.V.m Art. 12 Abs. 1 WV ist den Staatsangehörigen von Serbien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Türkei, Sri Lanka, Algerien und Albanien das Schiessen mit Feuerwaffen verboten. Diese Personen sind daher nicht zum Schiessbetrieb bzw. zur Teilnahme an (Schiess-)Kursen zugelassen, ausser sie können eine entsprechende kantonale Ausnahmebewilligung vorweisen (zu beantragen bei der Wohnsitzbehörde).
Nicht zugelassen sind Personen, bei denen Hinderungsgründe i.S.v. Art. 8 Abs. 2 WG bestehen, insbesondere wenn die Person Grund zur Annahme gibt, dass sie sich selbst oder andere mit einer Waffe gefährden könnte oder diese umfassend verbeiständet ist.
Weist ein Kunde zwei oder mehr Einträge im Strafregisterauszug (Privatauszug) auf oder einen Eintrag, welcher Ausdruck einer gewalttätigen oder gemeingefährlichen Gesinnung ist, ist dieser nicht zum Schiessbetrieb zugelassen.
• Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Schiessstand nur in Begleitung von Erwachsenen benutzen.
• Jeder Schütze ist mit der Handhabung seiner Waffe vertraut und beherrscht sämtliche Manipulationen. Wenn nicht, hat er sich beim Standwart/Instruktor zu melden.
• Jeder Schütze ist für jeden Schuss selber verantwortlich und haftet für vollumfänglich Schäden oder Unfälle. Jegliche Haftung seitens der Axtaris Group & Ego Waffen GmbH wird abgelehnt.
• Faustfeuerwaffen (Pistolen und Revolver) dürfen nur im Futteral, Holster oder Koffer getragen werden. • Langwaffen dürfen nur mit offenem oder gebrochenem Verschluss getragen werden.
• Die Schiessanlage darf nur mit entladener Waffe betreten und verlassen werden.
• Es darf nur in Richtung Ziel geladen und entladen werden. • Mit folgenden Waffen und Zubehör darf nicht geschossen werden: Vorderlader-, Signalwaffen.
• Mit folgender Munition darf nicht geschossen werden: Leucht-, Signal-, Schwarzpulverund Platzpatronen sowie Munition mit Quecksilberzündung, Stahlkern und Sprengwirkung.
• Zugelassene Kaliber: Sämtliche Kaliber bis und mit 5000 Joule (z.B. 8 x 57 IS) sind erlaubt. Alle anderen Kaliber sind aus technischen Gründen verboten (z.B. .338 Lapua, .50 BMG und 22-250Rem). Bei Unklarheiten muss der Standwart befragt werden.
• Dien Axtaris Group und Ego Waffen GmbH übernimmt keine Haftung für Waffen, die im Aufenthaltsraum oder im Schiesskeller deponiert werden.
•Das Schiessen mit Schalldämpfer wird empfohlen.
• Bei Hochschuss (Treffer in die Lüftung) muss CHF 100.- Strafe bezahlt werden. Weitere Schäden werden nach Reparaturaufwand verrechnet. Kursteilnehmer sind verpflichtet, jegliche Schadensfälle unverzüglich beim Instruktor zu melden. Bei Bedarf muss die Haftpflichtversicherung informiert werden. Schützen, die sich nicht an die oben genannten Bestimmungen halten, können vom Instruktor/Standwart oder Geschäftsinhaber vom Stand gewiesen werden.
Ich bestätige, die Allgemeinen Bestimmungen für die Benutzung der Schiessanlage gelesen und verstanden zu haben und mich daran zu halten.
• Angebot und Vertragsschluss
Sämtliche Angebote stellen unverbindliche Offerten an den Kunden dar, bei der Axtaris Group Dienstleistungen und/oder Kurse in Anspruch zu nehmen. Mit der Buchung über das online Anmeldungs- bzw. Buchungstool gibt der Kunde ein rechtlich verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss nach Massgabe der allgemeinen Geschäftsbedingungen ab. Der Vertrag kommt mit der Annahme bzw. Zusendung der Buchungsbestätigung an den Kunden durch die Axtaris Group zustande. Sowohl mündlich wie auch schriftliche bzw. auf elektronischem Wege (z.B. E-Mail, Anmeldung per Webseite www.axtaris-group.ch) erfolgte Buchungen sind verbindlich, sofern dem Kunden deren Annahme bestätigt wurde.
Die Axtaris Group behält sich das Recht vor, im Rahmen der Vertragsautonomie Personen ohne Angaben von Gründen von ihrem Angebot auszuschliessen.
• Rechte
Registrierte Kunden sind zur Buchung bzw. Nutzung der Raumschiessanlage und zur Teilnahme an (Schiess-)Kursen und Events wie z.b. Taktische Notfallmedizin oder Bleeding Control etc. gemäss den nachfolgenden Bedingungen berechtigt. Die Registrierung begründet keinerlei Mitglieds- oder Mitwirkungsrechte, ausgenommen sind separat abgeschlossene Mitgliedschaften.
• Preise
Die Preisangaben der Axtaris Group verstehen sich in Schweizer Franken inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten, insbesondere kann die Axtaris Group Preisänderungen jederzeit und ohne Vorankündigungen vornehmen. Bestätigte Buchungen sind von allfälligen Preisänderungen nicht betroffen. Bei unbestätigten Buchungen steht dem Kunden das Recht zu, seine Offerte nach Bekanntgabe der geänderten Preise zu widerrufen.
• Zahlungsmodalitäten bei Schiesskursen, Trainings und Events
Nach der erfolgten Anmeldung wird dem Kunden eine Kursbestätigung, welche gleichzeitig als Einzahlungsschein dient, zugestellt. Die dort aufgeführte Zahlungsfrist von 10 Tagen ist verbindlich. Das Nichtbezahlen des Kursgeldes gilt nicht als konkludente Abmeldung. Die Bezahlung hat per Banküberweisung nach der Buchung des Kurses zu erfolgen. Die Teilnahme gilt erst dann als bestätigt, wenn die Kursgebühr bezahlt wurde. Nach dem erfolgten Zahlungseingang wird dem Kunden eine Teilnahmebestätigung zugestellt.
Axtaris Group
C.Lovisi
IBAN: CH36 0022 3223 1181 1840 M, UBS Switzerland Schlieren, BIC: UBSWCHZH89D,
E-Mail: hello@axtaris-group.ch, Natel/Twint: 079 559 04 67
