AGB


AXTARIS GROUP

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Axtaris Group, Grindel 48, 6017 Ruswil
Ego Waffen GmbH, Grindel 48, 6017 Ruswil

Allgemeine Bestimmungen für die Benutzung der Schiessanlage Stand: 1.7.2023

• Jeder Schütze muss im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung sein. • An den Kursen in der Schiessanlage dürfen Schweizer Bürgern und Ausländern mit C-Bewilligung teilnehmen. Ausgenommen sind Bürger der Embargo-Staaten nach Waffenverordnung (Art. 12).

• Im Ausland wohnhafte Personen oder Ausländer mit Ausweis B benötigen einen Jagdpass, eine Waffenbesitzkarte oder eine Munitionserwerbskarte, um schiessberechtigt zu sein.

• Nach geltendem Waffengesetz ist das Schiessen für Angehörige folgender Staaten verboten: Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nord-Mazedonien, Serbien, Sri Lanka, Türkei.

• Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den Schiessstand nur in Begleitung von Erwachsenen benutzen.

• Jeder Schütze ist mit der Handhabung seiner Waffe vertraut und beherrscht sämtliche Manipulationen. Wenn nicht, hat er sich beim Standwart/Instruktor zu melden.

• Jeder Schütze ist für jeden Schuss selber verantwortlich und haftet für vollumfänglich Schäden oder Unfälle. Jegliche Haftung seitens der Axtaris Group & Ego Waffen GmbH wird abgelehnt.

• Faustfeuerwaffen (Pistolen und Revolver) dürfen nur im Futteral, Holster oder Koffer getragen werden. • Langwaffen dürfen nur mit offenem oder gebrochenem Verschluss getragen werden.

• Die Schiessanlage darf nur mit entladener Waffe betreten und verlassen werden.

• Es darf nur in Richtung Ziel geladen und entladen werden. • Mit folgenden Waffen und Zubehör darf nicht geschossen werden: Vorderlader-, Signalwaffen.

Axtaris Group 
C.Lovisi
IBAN: CH36 0022 3223 1181 1840 M, UBS Switzerland Schlieren, BIC: UBSWCHZH89D, 
E-Mail: hello@axtaris-group.ch, Natel/Twint: 079 559 04 67

• Mit folgender Munition darf nicht geschossen werden: Leucht-, Signal-, Schwarzpulverund Platzpatronen sowie Munition mit Quecksilberzündung, Stahlkern und Sprengwirkung.

• Zugelassene Kaliber: Sämtliche Kaliber bis und mit 5000 Joule (z.B. 8 x 57 IS) sind erlaubt. Alle anderen Kaliber sind aus technischen Gründen verboten (z.B. .338 Lapua, .50 BMG und 22-250Rem). Bei Unklarheiten muss der Standwart befragt werden.

• Dien Axtaris Group und Ego Waffen GmbH übernimmt keine Haftung für Waffen, die im Aufenthaltsraum oder im Schiesskeller deponiert werden. 

Das Schiessen mit Schalldämpfer wird empfohlen.

• Bei Hochschuss (Treffer in die Lüftung) muss CHF 100.- Strafe bezahlt werden. Weitere Schäden werden nach Reparaturaufwand verrechnet. Kursteilnehmer sind verpflichtet, jegliche Schadensfälle unverzüglich beim Instruktor zu melden. Bei Bedarf muss die Haftpflichtversicherung informiert werden. Schützen, die sich nicht an die oben genannten Bestimmungen halten, können vom Instruktor/Standwart oder Geschäftsinhaber vom Stand gewiesen werden.

Ich bestätige, die Allgemeinen Bestimmungen für die Benutzung der Schiessanlage gelesen und verstanden zu haben und mich daran zu halten